2.Kapitel
Ruth Bahls, die Schulfreundin meiner Mutter Liselotte Zobel, die nur wenige 100 Meter vom Hotel der Familie Zobel entfernt wohnte, war eine gute Freundin.
1953 als der „Deutsche Staat DDR“ die Zwangsausweisung der Hoteliersfamilie Zobel-Hörnlein-Schmidt mündlich verfügte, ging Liselotte Schmidt zu ihrer Freundin Ruth Bahls zum Haus Rheingold und fragte: „Was soll ich machen? Die Gemeinde Ostseebad Göhren hat uns aus unserem eigenen Haus geworfen, unser Haus Heiderose ist fest an die Gemeinde Ostseebad Göhren verpachtet als Wohnhaus für Gemeindemitarbeiter, unser Privathaus auf dem Zobelhof am Selliner See Nr. 1 im Ostseebad Baabe ist an die Pächterfamilie F. seit 1926 verpachtet, die kann ich doch nicht einfach um Hilfe bitten. Was soll ich tun?“
Ruth Bahls, die alte Jugendfreundin sagte zu Liselotte Schmidt vom Deutschen Haus in Göhren: „Egal wie Du Dich entscheidest, ein Mensch wie Du fällt immer wieder auf die Füße!“
Die Zwangsdeportation der Gesamtfamilie, von der 84-jährigen im Rollstuhl sitzenden Mutter Marie Zobel geb. Gager * 13.09.1868
-Tochter Regina Hörnlein * 16.11.1943 Eigentümer vom an die Gemeinde Ostseebad Göhren verpachteten 2-Familienhaus Haus Heiderose
-Sohn Herbert Hörnlein * 08.01.1945 Eigentümer des Zobelhofes mit 2 Familienwohnhaus reetgedeckt Am Selliner See Nr. 1, verpachtet an die Familie F.
-Sohn Siegfried Schmidt * 28.01.1953 (7 Wochen alt)
nach SIBIRIEN wurde nicht abgewartet. Die Deportation des Familienvaters Kuno Hörnlein, 2. Ehemann von Liselotte Schmidt 1946 war noch in der Erinnerung. Er wurde ins Internierungslager „FÜNFEICHEN BEI NEUBRANDENBURG“ verbracht und verhungerte nach 2 ½ Jahren unter Sowjetischer Beaufsichtigung mit nur 34 Jahren.
Marie Zobel wurde zur Schwägerin in die Gaststätte Tannenheim zwischen Göhren und Baabe gebracht,
der Rest der Familie Liselotte, Regina, Herbert und Siegfried fuhren mit dem Zug nach Berlin-Ost, mussten in Bernau aussteigen und wurden verhört, warum sie nach Berlin wollten. 45 göhrener Bürger waren in diesem Zug auf der Flucht vor einer Deportation nach SIBIRIEN.
Hilard Schmidt, der Geschäftsführer des Hotels Deutsches Haus R. Zobel war mit über 700 Hoteleigentümern, Geschäftsführern und „Pächtern“ im Sondergericht Bützow-Dreibergen als „Wirtschaftsverbrecher „zu 1 ½ Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Er wurde auch „enteignet“ obwohl er gar nicht Hoteleigentümer war, nur die Eigentümerin vor ca. 8 Wochen geheiratet hatte.
Das machte dem „DEUTSCHEN STAAT“ aber überhaupt nichts aus.
1991, als ich, der Schriftsteller und spätere Hotelier des Hotels Deutsches Haus R. Zobel, Ostseebad Göhren, Siegfried Schmidt * 28.01.1953 im Februar 1991 bei der Landesregierung Schwerin im Justiz-Ministerium bei Herrn Hampf vorsprach, einem West-Juristen, der beim Aufbau der Justiz in Schwerin helfen sollte (er stammte aus Bremen) erklärte dieser auch:
„Ihr Vater wurde enteignet, der gar nicht der Eigentümer des Hotels war!“
„Eigentümer vom Hotel war Ihre Mutter Liselotte verw. Hörnlein geb. Zobel * 06.12.1913“
„Eigentümer vom Haus Heiderose in Göhren war Ihre Halbschwester Regina Hörnlein“
„Eigentümer vom Zobelhof in Baabe war Ihr Halbbruder Herbert Hörnlein“
Die Eigentumsrückgabe sei eine REINE FORMSACHE EIN URTEIL DAS ZUR ENTEIGNUNG NOTWENDIG SEI F E H L E IN ALLEN PUNKTEN!!
Das gab uns Auftrieb, die FREIGABE des beschlagnahmten Eigentumes zu verlangen. Hierzu sollte ein „AMT FÜR „“offene““ VERMÖGENSFRAGEN“ in Bergen geschaffen werden.
Im Finanzministerium Schwerin teilten mir dann die hierfür zuständigen Herren Klemt aus Bützow und Dr. Jank aus Hamburg auch mit: „Wenn noch mehr solche Fälle aus der
„STASI AKTION ROSE“
bekannt werden, wie hier von Ihnen mit Originalurkunden nachgewiesen, ziehen wir diese Aktion vor und geben alles sofort zurück!
Sein Wort – das des Herrn Dr. Jank - in Gottes Ohr!!!
Viele unserer Interessenkreisangehörigen des
„Stasi-Aktion-Rose-Geschädigte Interessenkreis Mönchgut/Rügen“
reichten ihre Unterlagen ein und tatsächlich, schon einen Monat später wurde dem Landrat von Rügen und den Bürgermeistern untersagt, unser nur beschlagnahmtes Eigentum an Aktivisten und Günstlinge des DDR-Regimes zu verscheuern!
Leider versäumte man, die Leute einzubuchten, die sich bis dahin unter „aktiver Mithilfe der Bürgermeister und des Landrates fremden Eigentumes bemächtigt hatten.“
Die Stasi-Akte des CDU Landrates von Rügen wurde „erst 4 Jahre später angeblich entdeckt“.
Die Bürgermeister von Göhren und Baabe wurden überhaupt nicht belangt, obwohl diese nach meiner Meinung als „Verfolgter des DDR-Regimes“ sofort aus dem Amt gejagt gehört hätten unter Rückgängigmachung aller „Geschäfte“.
Dieses Unrecht der unmittelbaren „WENDEGESCHÄFTE“ wirkt noch immer fort.
Gezielt und vorsätzlich wurde in den Ostseebädern Göhren und Baabe das Privateigentum der „Aktion Rose Opfer“ verschoben an Günstlinge des DDR-Regimes.
Diese Immobilienschiebungen sind teilweise noch nicht rückgängig gemacht, so möchte ich hier in diesem Buch auf die weitere Beschlagnahme des
„ZOBELHOFES AM Selliner SEE Nr. 1 im Ostseebad Baabe“
hinweisen, verhökert durch den CDU – Bürgermeister der ehemaligen „STASI HOCHBURG BAABE AUF RÜGEN“ D.M.
Selbst nach meiner Strafanzeige schützte ihn die CDU Landesregierung und die Staatsanwaltschaft Stralsund vor der notwendigen Verfolgung, die nach meinem RECHTSEMPFINDEN notwendig wäre.
Statt dessen blieb der Bürgermeister von Baabe im Amt und konnte weiter sein Unwesen treiben, wurde sogar noch „Befördert“.
Das heißt nach meinem Rechtsempfinden:
EIN RECHTSSTAAT DEUTSCHLAND EXISTIERT SO LANGE NICHT BIS ALLE POLITISCH VERFOLGTEN DIE IN DER DEPORTATIONSLISTE DER STASI AKTION ROSE EINGETRAGEN SIND IHR EIGENTUM VOLLSTÄNDIG ZURÜCK BEKOMMEN HABEN.