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Neubau 1992 in Baabe

 

4.Kapitel

 

Von meiner Mutter Liselotte geb. Zobel erhielt ich als alleiniges Erbteil

1991

im Dezember ein Grundstück, das mein Großvater Reinhold Zobel 1922 gekauft hatte. Es liegt am Kurpark im Ostseebad Baabe, seinem Heimatort, in den sein Urgroßvater der Schustermeister Zobel 1832 aus Oliva bei Danzig eingewandert war.

1922

kaufte er diesen Platz und plante,

1923

ein Cafehaus hier am Kurpark in Baabe zu bauen. Dafür verkaufte er sein 1900 erbautes Hotel Seestern und die 1912 dazu gekaufte Villa Freia mit 150 Betten an der Feldstraße – später Carlstraße im Ostseebad Göhren im Sommer

1923.

Als der Kaufpreis im Herbst 1923 fällig war, war das Geld nichts mehr wert Der Deutsche Staat hatte abgezockt!

INFLATION!

Der Bau des geplanten Cafehauses musste warten.

1940

plante seine Tochter Liselotte den Bau eines Cafehauses, aber der Krieg machte alle Pläne zunichte, als ihr Mann Kuno Hörnlein als Stewart auf dem Zerstörer „Paul-Jakobi“ dienstverpflichtet wurde. Nicht als Soldat, sondern in seinem Beruf als Kellner.

Also musste später gebaut werden.

1944 starb der Hotelier Reinhold Zobel, also mein Großvater.

1948

wurde Kuno Hörnlein von den Kommunisten im Internierungslager Fünfeichen bei Neubrandenburg ermordet mit damals 34 Jahren.

1948

zockte der Deutsche Staat wieder ab. Die 100.000 Reichsmark Sparguthaben bei der Sparkasse Rügen von Reinhold, Marie und Liselotte Zobel wurden durch

INFLATION

zu 10.000 Ost-Mark, die auf ein Sperrkonto kamen und nur die Zinsen durften abgehoben werden.

1975

bekam Liselotte Schmidt dafür im Lastenausgleich DM 6.593,-- und

1998

von der KfW noch mal DM 3.500,--. Abgezockt vom Deutschen Staat.

Wieder musste der Bauplan verschoben werden.

1953

in der „Stasi-Aktion-Rose“ beschlagnahmte die Gemeinde Ostseebad Göhren das gesamte Eigentum der Familie Zobel-Hörnlein und übertrug in Baabe:

•  den Zobelhof mit großem 2-Familienwohnhaus und 50.288 qm Land

•  den Bauplatz an der Kurpromenade

an die Gemeinde Ostseebad Baabe.

38 Jahre nutzte die Gemeinde Ostseebad Baabe den Bauplatz an der Kurpromenade teilweise als Parkplatz, der kleine Hof der Familie Zobel war weiter an die Pächterfamilie F. verpachtet. Die Pacht wurde angeblich auf ein SPERR-KONTO überwiesen, das aber niemals auftauchte.

Nach der angeblichen WENDE zum besseren nutzte der Genosse Bürgermeister, der nun für die OST-CDU von Angela Merkel glänzte die Gunst der Stunde und

Verhökerte das 2-Familienwohnhaus des Zobelhofes, mit ca. 300 qm Wohnfläche des 2-geschossigen, reetgedeckten Anwesens an die Pächterfamilie F. von Liselotte Zobel-Hörnlein.

Diese hatte noch

1952

vor ihrer Wiederverheiratung mit meinem Vater am 1. November 1952 den Hof an ihren ältesten Sohn Herbert Hörnlein übertragen. Da er mit damals 7 Jahren minderjährig war, musste über das Amtsgericht Bergen ein

„Mündeleigentum-Pfleger“

bestellt werden. Dieser war bereits eingetragen. Er sollte bis zur

Volljährigkeit am 9. Januar 1966 dafür sorgen, dass das Eigentum nicht zu Schaden käme. Nicht belastet, beliehen oder verkauft würde.

1965 will der Pächter das Haus „gekauft“ haben. Aber nicht vom Eigentümer, denn es unterlag ja der Minderjährigen Mündel Pflegschaft! Das BGB galt in der DDR noch bis 1976 und eine Verjährung des Eigentumes tritt erst nach 30 Jahren ein, wenn es überhaupt verjähren kann. Das ist hier aber nicht der Fall.

Zorn stieg bei den Genossen in Baabe auf, glaubten sie doch allen Ernstes, weiter über fremdes Eigentum verfügen zu können, das der Familie Zobel-Hörnlein gehörte, die bereits seit 1933 durch den Deutschen Staat als

„BEKENNENDE CHRISTEN „

verfolgt wurden.

1992 teilte ich dem Bürgermeister mit, dass ich auf meinem Bauplatz am Kurpark ein Cafehaus errichten wollte.

So wurde ich freundlich vom Bürgermeister eingeladen zur Öffentlichen Gemeinderatssitzung. Hier sollte ich vor einer größeren, interessierten Öffentlichkeit des Ortes vortragen, was ich bauen wollte.

Mit meinem Architekten aus Göhren fuhr ich nach Baabe, sehr viele Leute waren auf dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung anwesend. So wurde mir das Wort erteilt und ich referierte, dass hier das

CAFE ZOBEL AM KURPARK

erbaut werden sollte. Selbstgebackener Kuchen, ein Klavierspieler, der Wiener Charme bringen sollte, einen Pächter hatte ich schon in Aussicht.

„Der soll in Göhren bleiben, den wollen wir hier nicht!“ tönte es von hinten!

Ich drehte mich um, sah aber niemanden stehen. Dabei kenne ich in Baabe niemanden, habe außer diesem Grundstück dort überhaupt kein Eigentum. Was wollte dieser Mann von mir?

Der Urheber war durch mich nicht erkennbar, also annonym.

Der Bürgermeister versuchte dann, eine Schlichtung herbei zu führen. Er meinte, er wolle auf dem Grundstück ein Kurmittelhaus für das Ostseebad Baabe bauen.

Ich erklärte ihm öffentlich: „Ich möchte aber kein Kurmittelhaus auf meinem Grundstück haben, nur ein Cafehaus!“

Das Thema wurde abgebrochen.

Als ich nach Ende der öffentlichen Veranstaltung den Raum verließ, erklärte mir der Bürgermeister D.M. „ Wenn Sie das Grundstück nicht an uns abgeben, sorgen

W I R

dafür, dass Sie nichts damit machen können!“

Welche WIR das seien, darauf wollte er nicht antworten.

Schreiben - Rat der Gemeinde 1992

Seit 1992 habe ich diverse Bauanträge für meinen Bauplatz am Kurpark gestellt, immer werden die Bauanträge unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, die ich jeweils nur mündlich erhalte.

•  Die ersten Meter liegen innerhalb der 200 Meter Küstenschutz-Linie. Alles was innerhalb von 200 Metern ab dem mittleren Wasserstand ist, darf nicht bebaut werden. Auch auf diesem Bauplatz nicht, der seit 1924 Bauland im Ortskern ist.

Lösung: Die ersten 5 Meter des Grundstückes werden abgemessen und ein neues Grundstück gebildet. Dann kann ich dahinter bauen.

Dann wurde ein neuer Flächennutzungsplan gemacht, der alte Bebauungsplan von 1924 sollte außer Kraft gesetzt werden, der mir das Baurecht gab. Dann hätte aber die Gemeinde Baabe den Wertverlust des Platzes bezahlen müssen.

•  Zu DDR-Zeiten wurde hinten auf dem Grundstück ein Trafohaus vom Stromwerk errichtet. Solange das steht, darf hier nicht gebaut werden!

Lösung: Ich bekam vom Stromwerk die Pläne, wo die unterirdischen Leitungen verliefen.

Neben der Straße, aber nicht auf meinem Grundstück.

•  Das Haus der Dänischen Firma ist nicht „rügentypisch“. Dabei wurde 200 Meter weiter das gleiche Haus gebaut!

4.) Sie müssen sich mit der Gebäudehöhe an die Nachbarhäuser halten. Das Ortsbild darf . nicht gestört werden.

Lösung: In der Nachbarschaft stehen 1- und 2-Familienhäuser 1- ½ geschossig. Höher

will ich auch nicht.

•  Nach dem neuen Bebauungsplan vom Ende der 90er Jahre müssen mindestens

2 Vollgeschosse vorhanden sein. Bei diesem Haus ist auf 2 Quadratmetern die Raum-

höhe um 3 Zentimeter zu tief. (Fertighaus lässt sich nicht ändern)

Schriftlich wird einfach abgelehnt und Gebühren muss ich für die Ablehnungen jeweils an den Landkreis Rügen auch noch bezahlen.

Inzwischen ist rundum vieles neu bebaut, nur ich darf nicht bauen. Nun möchte ich doch mal wissen, wer ist W I R in Baabe? Vielleicht die STAATSSICHERHEIT, oder DIE SED ?

Oder die CDU, die mich als Mitglied noch 1994 abgelehnt hat?

Prospekt - Turm zu Baabe - Titel

Prospekt - Turm zu Baabe - 2. Seite

 

 

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